Abstract
Osteuropäische Länder gewinnen für den deutschen Mittelstand zunehmend an Bedeutung, wobei Bulgarien als Investitionsstandort in den Fokus rückt. Vor diesem Hintergrund untersucht die Masterarbeit, ob eine Direktinvestition in Bulgarien steuerliche Vorteile gegenüber einer Geschäftsausweitung in Deutschland bietet, mit Schwerpunkt auf der Quantifizierung von Steuerbelastungsunterschieden. Analysiert werden drei Direktinvestitionsformen: Betriebsstätte, Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft. Auf Grundlage der innerstaatlichen Steuerrechtsnormen beider Staaten sowie des Abkommensrechts wird eine Monte-Carlo-Simulation mit Gewinn- und Verlustszenarien durchgeführt, um branchenunabhängige Steuereffekte der Auslandsinvestition im Vergleich zur Inlandsausweitung zu evaluieren. Die Ergebnisse zeigen, dass Direktinvestitionen in Bulgarien grundsätzlich steuerlich vorteilhafter sind, insbesondere bei der Betriebsstätte (Durchschnittssteuervorteil: 26,83 % im Gewinnszenario). In Verlustphasen führt die Auslandsinvestition hingegen zu einer höheren Steuerbelastung als im Inland. Die Analyse verdeutlicht das steuerliche Potenzial Bulgariens sowie die Bedeutung realistischer Steuerplanung und unternehmens- sowie standortspezifischer Faktoren bei grenzüberschreitenden Investitionen.
Keywords: ausländische direktinvestition; internationales steuerrecht; monte-carlo-simulation; abkommensrecht; steuervergleich deutschland–bulgarien

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