Abstract
Die unterschiedlichen Besteuerungskonzeptionen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland führen, insbesondere im Fall der Gewinnthesaurierung, zu systematischen Missverhältnissen und teils deutlichen Belastungsunterschieden. Der Gesetzgeber verfolgt indes zunehmend das Ziel einer Angleichung durch steuerliche Begünstigungen und Wahlrechte für Personengesellschaften. Neben der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG, kann ab 2022 mittels § 1a KStG eine Personengesellschaft nach den Vorschriften für Körperschaften besteuert werden. In der vorliegenden Arbeit wird die Vorteilhaftigkeit beider Wahlrechte für den primären Adressatenkreis – d.h. „Familienpersonengesellschaften“ – untersucht. Dabei werden die speziellen steuerlichen Anforderungen und Bedürfnisse, die sich aus den wesenstypischen Eigenschaften von Familienpersonengesellschaften ergeben, definiert. Es wird deutlich, dass das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel einer rechtsformneutralen Besteuerung in der derzeitigen Ausgestaltung nicht erreicht werden kann.
Keywords: § 1a KStG; § 34a EStG; family business; option model; preferential treatment
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